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Ticketrückgabe

Ticketrückgabe

Aufgrund der Corona-Pandemie werden aktuell zahlreiche Events verschoben oder fallen sogar ganz aus.
Sind normalerweise Ticketrückgaben ausgeschlossen, so ist dies aufgrund einer zeitlich befristeten Gesetzesänderung* aber derzeit möglich.
Dabei hat der Veranstalter das Recht zu wählen, ob er bei der Rückgabe dem Ticketkäufer einen Gutschein ausstellt oder das Geld erstattet.
Wir im Kartenhaus haben keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Einige Veranstalter haben die Rückabwicklung selbst übernommen.
Wir prüfen aber gern deine Tickets für Dich, welchen Weg der Veranstalter vorgesehen hat. 
 
Folgend noch ein paar Hinweise:
 
  • Gutscheine sind immer veranstalterbezogen und daher nur für eine andere Veranstaltung des entsprechenden Veranstalters gültig.
  • Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren.
  • Ticketkäufer können bei bis zum 31.12.2021 nicht eingelösten Gutscheinen, folgend eine Ausbezahlung beantragen.
  • Der Gutschein kann nur dort eingelöst werden, wo dieser auch ausgestellt wurde.
  • Das Kartenhaus verlangt keine Gebühren für die Ausstellung eines Gutscheines.

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) vom 15. Mai 2020 sieht vor, dass ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19 Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszuhändigen. Veranstalter macht grundsätzlich von der Gutschein Regelung Gebrauch, wenn  aufgrund der COVID-19 Pandemie die Veranstaltung verschoben oder abgesagt wurde.

(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 19.Mai 2020).

Quellen: Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) Vom 15. Mai 2020

Anfragen für Deine Rückerstattung gern auch Hier: